Unterstützende Massnahmen
Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung / eBook
Auch Lernende mit Behinderung können eine berufliche Grundbildung absolvieren, sofern sie die kognitiven und fachlichen Anforderungen des jeweiligen Berufs erfüllen.
Damit sie aufgrund ihrer Behinderung während dem Ausbildungsprozess und bei den Qualifikationsverfahren nicht benachteiligt sind, haben sie einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Massnahmen des Nachteilsausgleichs.
Empfehlung der SBBK
Die Empfehlung Nr. 7 Nachteilsausgleich ist von der SBBK-Plenarversammlung verabschiedet worden. Die Empfehlung basiert auf dem SDBB-Bericht "Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung" und auf Instrumenten aus den Kantonen. Die Praxis wird unterstützt mit Hinweisen zur Erfassung von Nachteilen bei Lehrbeginn, zur Förderung während der Lehre und zur Durchführung des Qualifikationsverfahrens auch mit Formularvorlagen.